Nach Kenntnis der Übernahmedetails stellt die Verbraucherzentrale hiermit richtig:
- die Kundeninformation der 1 & 1 Internet AG stellt kein Angebot zum Abschluss eines Neuvertrages dar
- den Kunden wurde auch keine Vertragsänderung mitgeteilt
- für die Verbraucher besteht kein Sonderkündigungsrecht
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

