Kaputte oder ausrangierte Eletro(-nik)-Geräte müssen bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Zusätzlich können Städte und Gemeinden die Sammlung bestimmter Geräte über den Sperrmüll oder ein Schadstoffmobil anbieten.
- Kosten für Verbraucher: Die Abgabe bei den kommunalen Sammelstellen ist kostenlos. Allerdings schlagen die Kommunen die Kosten für Annahme und Vorsortierung pauschal auf die Abfallgebühren auf. Für den Service, ausgediente Elektrogeräte über Sperrmüll und Schadstoffmobil einzusammeln, berechnen Städte und Kreise in der Regel eine feste Gebühr.
- Hersteller und Handel: Bieten Händler und Hersteller eine freiwillige Rücknahme an, muss dieser Service kostenlos sein. Nur wenn Firmen ausgediente Geräte auch abholen, dürfen dafür Transportkosten berechnet werden. Wer Mikrowelle oder Rasierapparat neu kauft, sollte sich gleich erkundigen, ob Alt-Geräte zurückgegeben werden können.
- Schad- und Wertstoffe: Weshalb die getrennte Sammlung so wichtig ist, zeigen die Schadstoffe, die in den Geräten stecken - beispielsweise Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Cadmium, aber auch Flammschutzmittel und FCKW. Für alle gilt: Sie können Gesundheit und Umwelt gefährden. Umgekehrt lassen sich aus Geräten auch wertvolle Stoffe gewinnen wie etwa Gold, Platin, Kupfer und sortenreine Kunststoffe.
- Mahnung per Symbol: Um Käufer an ihre Rückgabepflicht zu erinnern, müssen Elektro(nik)-Geräte, die nach dem 23. März 2006 gekauft wurden, mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Doch das Verbot, Elektro-Oldies bedenkenlos wegzuwerfen, gilt ebenfalls für alle älteren, undeklarierten Geräte. Zum Elektroschrott zählen auch ausgediente Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, da sie Quecksilber enthalten. Nicht zum Elektroschrott gehören: Batterien, Tonerpatronen und Druckerkartuschen, aber auch Lampen – von der Wohnzimmerleuchte bis hin zu Weihnachtslichterketten.