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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

21.01.2010
Winterschlussverkauf: Tipps für Schnäppchenjäger auf der Pirsch

Kaum ist der weihnachtliche Einkaufsmarathon überstanden, steht das nächste Shopping-Großereignis vor der Tür: der Winterschlussverkauf. Viele Verbraucher ergreift angesichts der stark reduzierten Preise ein heftiges Fieber, das übereilte Entscheidungen und späteren Ärger zur Folge hat. Vorbeugend einige Tipps.

  • Lassen Sie sich nicht vom reduzierten Preis blenden. Nehmen Sie ruhig mal etwas Abstand vom Grabbeltisch und fragen Sie sich, ob Ihnen der Pulli oder die Hose auch zu Hause noch gut gefallen wird und ob die Qualität in Ordnung ist.
  • Vergleichen Sie die Preise! Nicht jedes Sonderangebot ist auch ein echtes Schnäppchen. Gerade bei hochpreisigen Produkten sollte man die Offerten mehrerer Händler prüfen. Hier können auch Preissuchmaschinen im Internet helfen.
  • In Deutschland gibt es kein Recht auf Umtausch. Wenn der Händler sich bei der Rücknahme des ungeliebten Weihnachtsgeschenks unter Umständen noch kulant zeigte, wird er beim Schlussverkauf nur wenig entgegenkommend sein. Schließlich will er sein Lager räumen.
  • Die Ware muss fehlerfrei sein, dafür haftet der Verkäufer zwei Jahre. Heben Sie so lange den Kassenzettel auf!
  • Bei Produkten, die als "zweite Wahl" gekennzeichnet sind oder die den Vermerk "kleine Fehler" tragen, gibt es oft den Hinweis "Kein Umtausch möglich". Prüfen Sie das Objekt der Begierde also vor dem Kauf genau.
  • Unzulässig ist es nach wie vor, Sonderangebote ohne Preisreduktion zur Schlussverkaufsware zu deklarieren. Melden Sie solche Vorkommen der Verbraucherzentrale.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link667231A.html