Die heutige Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs lässt hoffen, dass das Problemfeld der Wasserpreise in Berlin endlich in Fluss kommt.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat immer wieder beklagt, dass die Berliner Wasserpreise in intransparenter Form ständig angestiegen sind – ohne dass eine nachvollziehbare Begründung abgegeben wurde. Sie hat aus diesem Grund auch das Volksbegehren des Wassertisches mit dem Ziel der Offenlegung der Verträge der Teilprivatisierung zwischen den drei Eigentümern – dem Land Berlin, Veolia und der RWE – unterstützt.
Es kann nur vermutet werden, dass in diesen Verträgen auch die Ursachen für die Preiserhöhungen seit 2003 im Berliner Wassersektor mitbegründet sind. Nach der heutigen Entscheidung des BGH stellt sich nun die Frage, was sich in Berlin in puncto Wasserpreisentwicklung tun wird. Es ist dringend geboten, auch in der Hauptstadt zu prüfen, ob und in welcher Form ein Missbrauch vorliegt. Die Berliner Wasserpreise liegen im Vergleich zu anderen Bundesländern – insbesondere auch zu Hamburg – weit über dem Durchschnitt.
Die Verbraucherzentrale verlangt, dass der Senat von Berlin, die Berliner Wasserbetriebe, aber auch die Landeskartellbehörde sich intensiv mit dem Urteil und eventuellen Konsequenzen für die Preisentwicklung in Berlin auseinandersetzen.
Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, fordert erneut, dass die Entwicklung der Wasserpreise in Berlin durch die zuständigen Stellen intensiv kontrolliert wird und darüber hinaus politisches Augenmaß bei den Eigentümern der Berliner Wasserbetriebe Oberhand gewinnt. Wasser muss unter anderem als Lebensmittel für alle bezahlbar bleiben und darf nicht zu den gewinnorientierten Wirtschaftsgütern zählen. "Es kann auch nicht sein, dass der Verbraucher als Wasserabnehmer letztlich die Zeche durch Beschreiten des Rechtswegs bezahlt, indem er den möglichen Preismissbrauch durch Gerichte feststellen lassen muss, um daraus dann Rückzahlungsansprüche durchzusetzen", so Francke.
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