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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

19.02.2010
Überhaupt nicht abgehoben: Verbraucherzentrale begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Fluggastrechten

Passagiere stark verspäteter Flüge haben zukünftig Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung je nach Entfernung von 250 bis zu 600 Euro. Angesichts des bevorstehenden Streiks werden Passagiere, die nicht gleich in die Luft gehen können, nun nicht mehr am Boden zerstört sein.

Wenn sich beispielsweise die Ankunft eines Fluges um mindestens drei Stunden verspätet, kann der Reisende die gleiche Ausgleichszahlung verlangen, wie sie für einen Flugausfall vorgesehen ist, entschied der BGH. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verspätung nicht auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, heißt es in dem Urteil. Und diese Umstände lassen sich natürlich je nach Fall und Auffassung des Richters unterschiedlich interpretieren.

Die Verbraucherzentrale Berlin ist der Auffassung, dass der ab Montag beginnende Streik in der Risikosphäre der Luftfahrgesellschaften begründet ist, so dass auch hier bei Verspätungen Entschädigungen zu leisten sind. Klarheit darüber wird die Rechtsprechung bringen.

Von Flugverspätungen betroffenen Passagieren wird geraten, sich auf jeden Fall den Grund für eventuelle spätere Ansprüche schriftlich bestätigen lassen. Möglich ist dies beim Counter des jeweiligen Carriers.

Bisher boten Fluggesellschaften ihren Gästen bei Verspätungen allenfalls Getränke, Mahlzeiten oder auch eine Hotelübernachtung an – aber kein Geld. Das wird sich jetzt ändern.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link675161A.html