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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

22.02.2010
Bankkunden sehen rot / Verbraucherzentrale kritisiert Preispolitik

Immer mehr Verbraucher beschweren sich darüber, dass die Banken ihre Preise für diverse Dienstleistungen drastisch erhöhen und ihren Kunden bisweilen das Geld aus der Tasche ziehen.

Konkrete Beispiele sind sogenannte Erträgnisaufstellungen, die manche Bankkunden für das Finanzamt benötigen, Kosten für Benachrichtigungen bei Rücklastschriften und außerdem Gebühren, die für "Fremdgehen" – also das Geldabheben an Automaten anderer Institute – berechnet werden.

Dr. Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass Banken nach Paragraf 315 BGB generell berechtigt sind, Preise nach "billigem Ermessen" selbst festzulegen – was die Kunden bisweilen teuer zu stehen kommt: So wurden etwa einer Kundin für eine Erträgnisaufstellung satte 25 Euro in Rechnung gestellt.

"Letztendlich bleibt den Verbrauchern nur die ,Abstimmung mit den Füßen‘", so Lischke. Da die wichtigsten Entgelte in einem Gebührenverzeichnis veröffentlicht sein und bei Banken und Sparkassen mit Filialen im Schalterraum aushängen müssen, sind Vergleiche zwischen Leistungen und Gebühren verschiedener Geldinstitute problemlos möglich.

Und sollte eine Konkurrenzbank kundenfreundlicher, serviceorientierter und zugleich auch noch günstiger sein, spricht nichts gegen einen Wechsel. Übrigens: Prinzipiell dürfen Banken für die Kontoauflösung keine Gebühren verlangen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link675221A.html