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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

17.03.2010
Pech gehabt: Kleeblatt4U bringt nichts als Ärger

Es hört sich vielversprechend an: Verbraucher zahlen einen bestimmten Betrag und können so an zahlreichen Gewinnspielen teilnehmen – und eine Sach- und Geldprämie nach der nächsten einstreichen. Ein Irrtum, denn das Einzige, was sie erhalten, sind Rechnungen und Mahnungen.

So auch im Fall von Kleeblatt4U. Der Ableger der Firma Premium Firmenservice GmbH wurde nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Berlin bis einschließlich Juli 2009 telefonisch vertrieben. Zahlreiche Verbraucher stimmten während des Gesprächs einem Vertragsabschluss zu; viele forderten aber auch nur Informationsmaterial an. Die nach den Werbeanrufen versandten Vertragsbestätigungen enthielten nie eine Widerrufsbelehrung. Deshalb stand und steht den Betroffenen ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht zu.

Vor einigen Monaten begann die Firma damit, die Verbraucher, die keine Zahlungen geleistet hatten beziehungsweise Lastschriften von ihrem Konto zurückbuchen ließen, durch eine Berliner Anwaltskanzlei mahnen zu lassen. Die Verbraucherzentrale schaltete sich für viele Betroffene ein und erhielt für diese von der Kanzlei eine Stornierungsbestätigung.

Jetzt hat die Premium Firmenservice GmbH die Forderungen offenbar an die in der Schweiz ansässige Ceptum AG verkauft. Diese Firma wiederum beauftragte die CL Inkasso AG beziehungsweise den Rechtsanwalt Matthias Brandes mit der sogenannten Beitreibung der Forderungen.

Was können Verbraucher unternehmen, die Mahnschreiben erhalten? Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, dem seitens der Verbraucherzentrale bereits die Stornierung durch die Berliner Anwaltskanzlei bestätigt wurde, brauchen Sie grundsätzlich gar nichts veranlassen.

Alle anderen, die jetzt gemahnt wurden und früher gegenüber der Premium Firmenservice GmbH den Widerruf nicht nachweislich erklärt haben, sollten das am besten jetzt nachholen und ein Einwurfeinschreiben an deren neue Anschrift Heerstraße 9, 14052 Berlin, schicken. Sie können dann gegenüber der Ceptum AG und deren Geldeintreibern einwenden, dass kein Vertrag und damit auch keine Zahlungspflicht existiert.

Ratsuchenden zu diesem Thema steht die allgemeine Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin gern für Fragen zur Verfügung. Anmeldung unter 030-214 85-260. Sprechstunden, Kosten: 15,00 €.
Unerwünschte Werbeanrufe können mithilfe eines Erfassungsformulars (zu finden auf der Homepage der Verbraucherzentrale Berlin unter der Rubrik "Unlauterer Wettbewerb") per Mail oder telefonisch unter der Nummer 030-214 85-248 gemeldet werden.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link700261A.html