Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

25.03.2010
Nichts als Ärger mit den Zusatzbeiträgen

Seit Februar verschicken einige gesetzliche Krankenkassen Schreiben, mit denen sie über den Zusatzbeitrag und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht informieren. Seitdem häufen sich Fragen, aber auch Beschwerden der Versicherten bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Zunächst fiel unangenehm auf, dass die Krankenkassen erst "nachträglich", das heißt nach Erhebung des Zusatzbeitrages, informierten. In diesem Fall haben die Kassen allerdings das Gesetz auf ihrer Seite. Die Information muss einen Monat vor der ersten Fälligkeit beim Mitglied eingegangen sein.

Weitere Beschwerden über einzelne Krankenkassen folgten:
  • Der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht wurde auf der Rückseite im Kleingedruckten versteckt.
  • Die Auszahlung eines im Jahre 2009 mit gesundheitsbewusstem Verhalten erworbenen Bonus wird nun mit Hinweis auf eine erfolgte Kündigung verweigert.
  • Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II wird ein Einkommen in Höhe von 881,48 Euro zugrunde gelegt, obwohl der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand nur 359 Euro beträgt. Der Versicherte soll nach dieser Berechnung 8,81 Euro als Zusatzbeitrag zahlen, wenn seine Kasse ein Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens fordert. Das Jobcenter beteiligt sich an diesem Zusatzbeitrag in der Regel nicht. "Als Krönung wird dem ALG-II-Empfänger der Erlass eines Monatsbeitrages angeboten, wenn er den Zusatzbeitrag für das ganze Jahr im Voraus überweist. Welcher ALG-II-Empfänger kann sich das leisten?", fragt Dörte Elß, Juristin der Verbraucherzentrale Berlin. Der Rabatt wird auch bei einer erteilten Einzugsermächtigung gewährt. Aber auch dies wird einen ALG-II-Empfänger in Sachen Kontodeckung vor Probleme stellen. Unabhängig davon muss er bis zum 6. April des Jahres 26,43 Euro für das erste Quartal 2010 zahlen. Und überweisen soll er an eine Kontonummer, die identisch ist mit der eigenen Versichertennummer!

Die Verbraucherzentrale Berlin berät bei all diesen Fragen und Beschwerden. Sie hilft auch bei der Suche nach einer neuen Krankenkasse. Die Frage eines Kassenwechsels stellt sich insbesondere bei denjenigen, die sich den Zusatzbeitrag nicht leisten können – wie ALG-II-Empfänger. Termine für eine persönliche Beratung können unter Telefon 030/214 85-260 oder anmeldung@vz-bln.de vereinbart werden.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Zusatzbeitrag" gibt es auch unter http://www.vz-berlin.de/UNIQ126934882930195/link698801A.html.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link703101A.html