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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

14.04.2010
Brief vom Bundeskartellamt setzt Berliner Wasserbetriebe unter Druck

Im März schaltete Wirtschaftssenator Harald Wolf das Bundeskartellamt ein, um die Berliner Wasserpreise zu überprüfen. Nun liegt ein Brief vor, in dem der "Anfangsverdacht" geäußert wird, sie seien zu hoch.

Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt die schnelle Reaktion des Bundeskartellamts, die bestätigt, dass die langjährige Kritik der Verbraucherzentrale an den ständig steigenden Wasserpreisen durchaus begründet ist.

Allerdings stellt sich nun die Frage, ob die letzte Preiserhöhung, die am 11. März 2010 von der zuständigen Senatsverwaltung genehmigt wurde, angesichts der aktuellen Situation wirklich am 1. April in die Tat umgesetzt werden musste. "Es ist an sich schon unerhört, dass nach dem Urteil von Wetzlar überhaupt noch über Preiserhöhungen nachgedacht wurde", empört sich Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. "Es bleibt nur zu hoffen, dass das Bundeskartellamt seine Entscheidung nun schnell bekanntgeben wird."

In der hessischen Stadt Wetzlar wurde im Februar 2010 nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs eine Senkung der Wasserpreise um 30 Prozent durchgesetzt. Daraufhin hatte Wirtschaftssenator Harald Wolf, seines Zeichens auch Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe, sich an das Bundeskartellamt gewandt. Warum er vorher nicht die Erhöhung der Grundpreise für alle Zählergrößen verhinderte, liegt ebenso im Dunkeln wie die Verträge zwischen den drei Eigentümern – dem Land Berlin, Veolia und der RWE.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link729451A.html