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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

30.04.2010
Schäden durch Randale am 1. Mai – wer zahlt?

Brennende Autos, eingeschlagene Scheiben oder gar verletzte Menschen: In Berlin werden am 1. Mai wieder Ausschreitungen befürchtet, und wie jedes Jahr stellt sich die Frage, wer für den dabei entstehenden Schaden aufkommt.

Hier eine kleine Übersicht:

Fahrzeugschäden

Geht ein Fahrzeug durch Brandstiftung in Flammen auf, ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung, weil hier unter anderem Brand und Explosion versichert sind. Wird das Fahrzeug nicht in Brand gesetzt, sondern von Randalierern durch Steinwürfe oder in anderer Weise beschädigt, dann sind diese Vandalismusschäden vom Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung gedeckt, nicht jedoch vom Schutz der Teilkaskoversicherung. Diese zahlt lediglich Glasbruchschäden, wenn beispielsweise die Frontscheibe oder das Glas des Scheinwerfers beschädigt werden. Während die Versicherungsleistung in der Vollkaskoversicherung zu einer Belastung des Schadensfreiheitsrabattes führt, existiert in der Teilkaskoversicherung keine Rabattregelung. Für den eher seltenen Fall, dass ein Täter dingfest gemacht wird, kann er vom Kaskoversicherer in Regress genommen und der Vertrag des Kunden wieder entlastet werden. Kein Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung besteht, wenn es sich bei den Krawallen um "innere Unruhen" handelt. Lassen sich bei einer Demonstration nur einzelne Teilnehmer zu Gewalttaten hinreißen, handelt es sich nach der Rechtsprechung noch nicht um innere Unruhen.

Schäden an Gebäuden und am Wohnungsinhalt

Beschädigungen an Gebäuden, zum Beispiel durch Steinwürfe oder durch Graffiti, sind versichert, wenn der Kunde die Zusatzdeckung für Schäden durch "innere Unruhen, Streik und mutwillige Beschädigung" abgeschlossen hat. Die gewöhnliche Gebäudeversicherung schützt nur vor Feuerschäden – etwa durch geworfene Brandsätze. Fenster bedürfen eines besonderen Schutzes über eine extra abzuschließende Glasversicherung. Die Hausratversicherung ist zuständig, sofern Schäden in der Wohnung entstanden sind. Die meisten Policen decken Vandalismus ab.

Personenschäden

Eine unbeteiligte bei den Krawallen verletzte Person wird nur selten einen Täter benennen können, so dass Ersatzansprüche nicht zu realisieren sind. Auch wird für derartige Fälle kein spezieller Versicherungsschutz angeboten. Ein Rettungsanker und eine Anlaufstelle kann der Verein Weißer Ring sein, dessen ehrenamtliche Mitarbeiter Opfer von Straftaten betreuen und Hinweise auf staatliche Leistungsträger geben.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link735601A.html