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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

14.05.2010
Neues Ladenöffnungsgesetz des Senats ohne Regelung für den Hauptbahnhof

Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt, dass der Senat so zügig nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein neues Ladenöffnungsgesetz vorgelegt hat. So dürfen Berliner Geschäfte weiterhin an zehn Sonntagen im Jahr öffnen, hingegen aber nur an zwei – und nicht aufeinanderfolgenden – Adventssonntagen.

Andererseits beklagt die Verbraucherzentrale, dass die Novellierung nicht zum Anlass genommen wurde, zumindest für den Berliner Hauptbahnhof – wenn schon nicht für alle wichtigen Verkehrsknotenpunkte – eine ähnliche Regelung wie für den Flughafen Tegel zu treffen. Nach Auffassung der Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, Gabriele Francke, sollte der Hauptbahnhof hinsichtlich der Ladenöffnungsregelungen mit dem Flughafen Tegel gleichgestellt werden. "Wie attraktiv der Hauptbahnhof mit seinen Sonntagsöffnungszeiten für Berliner und Touristen ist, obwohl er in einem bisher nur wenig attraktiven Umfeld liegt, hat die Vergangenheit gezeigt", so die Juristin.

Aber auch für die Zukunft hätte der Senat eine wichtige Entscheidung treffen können: Mit der Schließung des Flughafens Tegel – also nach der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) – wird es in der Hauptstadt keine durchgehende Sonntagseinkaufsmöglichkeit mehr geben. Die Verbraucherzentrale wertet dies als Rückschritt für Berlin – und hofft, dass das Abgeordnetenhaus diesem Vorhaben einen Riegel vorschiebt und wenigstens für den Hauptbahnhof eine Ausnahmeregelung beschließt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link739401A.html