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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

15.07.2010
Wenn der Werber zwei Mal klingelt …: Verbotene Telefonwerbung nimmt massiv zu

Am 4. August 2009 traten verschärfte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft. Doch statt wie erwartet zurückzugehen, nimmt die Zahl der unerwünschten Anrufe massiv zu. Dies ergibt sich aus den Zwischenergebnissen einer seit März 2010 von den Verbraucherzentralen durchgeführten Umfrage.

Bundesweit haben sich 42.116 Verbraucher an der Erhebung beteiligt und ihre Beschwerden über belästigende Telefonwerbung an die Verbraucherzentralen weitergegeben. Davon stammen mit 4.083 Verbrauchern fast 10 Prozent aus Berlin. Hochgerechnet käme man in der Hauptstadt auf eine Summe von über 16.000 Anrufen pro Jahr. Das wäre gegenüber 2009 mit 9.000 Beschwerden eine Steigerung von fast 80 Prozent. In Berlin drehte es sich bei den meisten Anrufen um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (41 Prozent). Die Anzahl der Beschwerden ist bei der Gruppe der 30- bis 65-jährigen Verbraucher am höchsten (42 Prozent). Dabei war 11 Prozent der Angerufenen nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen hatten.

Die Untersuchung zeigt, dass die gesetzlichen Neuregelungen vom letzten Jahr nicht das gewünschte Ergebnis gebracht haben. "Wir fordern daher weiterhin, dass am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen", so Susanne Nowarra, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank rückgängig machen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen."

Die Höhe der seit August 2009 angedrohten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro entfaltet bisher keine abschreckende Wirkung. "Viel zu niedrig!" meint Nowarra. "Im Rahmen von Verbandsklageverfahren sehen die Unterlassungsurteile bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro vor. Die Bußgelder sollten ebenfalls bis zu dieser Höhe festgesetzt werden können."

Darüber hinaus muss die Rechtfertigung von Werbeanrufen mit angeblichen Einwilligungen erschwert werden. Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass eine ausdrückliche Einwilligung zur Telefonwerbung nur dann vorliegt, wenn sie gesondert erfolgt sowie deutlich hervorgehoben ist und der Verbraucher aktiv zugestimmt hat.

Um den Forderungen der Verbraucherzentrale Nachdruck zu verleihen, werden Verbraucher gebeten, auch weiterhin ihre Erfahrungen mit belästigender Telefonwerbung in einem Online-Formular unter www.vz-bln.de zu dokumentieren oder in der Verbraucherzentrale Berlin einen Erfassungsbogen auszufüllen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link760411A.html