Im Prinzip unterscheiden sich die Internet-Supermärkte nicht von einem normalen Supermarkt. Sie bieten übliche Lebensmittel an, die mit einem Foto, einer Kurzbeschreibung und Preisangabe vorgestellt werden. Anders als im Supermarkt fehlt es allerdings an gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auf der Internetseite. Es mangelt somit an Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel; auch fehlt die Angabe des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums. Selbst die Allergie auslösenden Zutaten dürfen verschwiegen werden. Lediglich auf Zusatzstoffe müssen die Online-Händler hinweisen, z. B. "mit Farbstoff" oder "mit Konservierungsmittel".
Ausreichende Angaben sind aber zum Schutz vor Gesundheitsgefahren und Täuschung notwendig. Schließlich ist es nicht zumutbar, Lebensmittel zu kaufen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegessen werden können oder weniger wertvolle Bestandteile enthalten. Dies ist besonders wichtig, da der Widerruf im Lebensmittelbereich ausgeschlossen werden kann.
Die EU-Kommission arbeitet an umfangreichen Informationspflichten für Internet-Händler, die 2013 in Kraft treten sollen. So lange sollten die Online-Anbieter aber nicht warten, sondern umgehend Informationen ins Netz stellen, die auch auf den Fertigverpackungen zu finden sind, fordert die Berliner Verbraucherzentrale. Dies gilt vor allem für Hinweise über die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Verbrauchern ist zu raten, nur Lebensmittel online zu bestellen, die sie wirklich kennen.
Diese Informationen sind wichtig:
• genaue Bezeichnung des Lebensmittels und Zutatenliste mit Hinweis auf Allergene
• Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum ggf. besondere Aufbewahrungshinweise
• Nettomenge des Lebensmittels und Preis, inklusive Grundpreis (+Versandkosten!)
• Nährwertdeklaration
• Ursprungsland
• Alkoholgehalt in Volumenprozent bei Getränken mit mehr als 1,2 % Vol Alkoholgehalt
• Zusätzliche Informationen wie Warnhinweise bei Azofarbstoffen oder Koffein.
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