Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers zum Thema Mietnebenkosten

Mietnebenkosten


9,90 EURO
192 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Girokonto

Deutschlands Konten im Test

Ökostromtarife

Guten Ökostrom wählen

Produktfinder Fernseher

Die besten Flachen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

16.07.2010
Produktinformation im Online-Supermarkt lückenhaft
Verbraucherzentrale: Keine unbekannten Lebensmittel bestellen

Lebensmittel und Getränke online bestellen und liefern lassen ist bequem. Produkte aus dem Internet-Supermarkt müssen allerdings nicht so ausführlich gekennzeichnet werden wie die gleichen Lebensmittel im Supermarkt um die Ecke, darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Hinweise zu Zutaten und Haltbarkeit fehlen; lediglich Hinweise auf Zusatzstoffe müssen genannt werden. Wer nicht die "Katze im Sack" kaufen will, sollte vor dem Klick in den Warenkorb prüfen, ob es Informationen zu dem gewünschten Lebensmittel gibt. Unbekannte Lebensmittel zu bestellen, kann beispielsweise für Allergiker problematisch sein.

Im Prinzip unterscheiden sich die Internet-Supermärkte nicht von einem normalen Supermarkt. Sie bieten übliche Lebensmittel an, die mit einem Foto, einer Kurzbeschreibung und Preisangabe vorgestellt werden. Anders als im Supermarkt fehlt es allerdings an gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auf der Internetseite. Es mangelt somit an Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel; auch fehlt die Angabe des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums. Selbst die Allergie auslösenden Zutaten dürfen verschwiegen werden. Lediglich auf Zusatzstoffe müssen die Online-Händler hinweisen, z. B. "mit Farbstoff" oder "mit Konservierungsmittel".

Ausreichende Angaben sind aber zum Schutz vor Gesundheitsgefahren und Täuschung notwendig. Schließlich ist es nicht zumutbar, Lebensmittel zu kaufen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegessen werden können oder weniger wertvolle Bestandteile enthalten. Dies ist besonders wichtig, da der Widerruf im Lebensmittelbereich ausgeschlossen werden kann.

Die EU-Kommission arbeitet an umfangreichen Informationspflichten für Internet-Händler, die 2013 in Kraft treten sollen. So lange sollten die Online-Anbieter aber nicht warten, sondern umgehend Informationen ins Netz stellen, die auch auf den Fertigverpackungen zu finden sind, fordert die Berliner Verbraucherzentrale. Dies gilt vor allem für Hinweise über die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Verbrauchern ist zu raten, nur Lebensmittel online zu bestellen, die sie wirklich kennen.


Diese Informationen sind wichtig:
• genaue Bezeichnung des Lebensmittels und Zutatenliste mit Hinweis auf Allergene
• Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum ggf. besondere Aufbewahrungshinweise
• Nettomenge des Lebensmittels und Preis, inklusive Grundpreis (+Versandkosten!)
• Nährwertdeklaration
• Ursprungsland
• Alkoholgehalt in Volumenprozent bei Getränken mit mehr als 1,2 % Vol Alkoholgehalt
• Zusätzliche Informationen wie Warnhinweise bei Azofarbstoffen oder Koffein.



Weitere Informationen zum Thema gibt es hier

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link760891A.html