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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

18.08.2010
Explodierende Gaspreise: Wechsel mit Weitblick

In der letzten Woche hat die Gasag mit ihrer 13-prozentigen Preiserhöhung die Berliner schockiert. Viele Kunden denken nun über einen Anbieterwechsel nach. Um nicht vom Regen in die Traufe zu geraten, hier ein paar Tipps.

Leider ist die Luft für erfolgversprechende Maßnahmen gegen eine Gaspreiserhöhung für den Verbraucher dünner geworden, seit der Bundesgerichtshof den Gasversorgern eine Anleitung für eine wirksame Preiserhöhungsklausel an die Hand gegeben hat. Auch eine Billigkeitskontrolle, ob die Gaspreiserhöhung angemessen ist, scheitert möglicherweise an der fehlenden Monopolstellung der Gasversorger, denn seit 2006 kann der Gasversorger frei gewählt werden, es sei denn, es liegt eine Quasimonopolstellung vor. Dies kann aber für Berlin wohl kaum noch angenommen werden.

Mit Tarifrechnern im Internet lassen sich preiswerte Anbieter ermitteln, die häufig mit einem üppigen Neukundenbonus locken. Hier gilt es gerade für wechselfreudige Kunden, Vorsicht walten zu lassen und die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. "Oft werden die Bonusleistungen erst im zweiten Jahr ausgezahlt. In diesem Fall müssen sich Verbraucher zähneknirschend auf eine Verlängerung der Laufzeit einlassen, um das Geld zu bekommen", erklärt Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin.

Wichtig ist es auch, einen kritischen Blick auf die Preisgarantie zu werfen: "Wenn sie beispielsweise nur drei Monate beträgt, besteht die Gefahr, dass sich der finanzielle Vorteil ganz schnell in Luft auflöst", so Ruschinzik.

Neben Bonuszahlungen und Preisgarantien verdienen auch die Zahlungsmodalitäten besondere Aufmerksamkeit: Meist ist bei den Spitzenreitern in den Vergleichslisten Vorauskasse für Gaspakete zu leisten. Dieses Modell empfiehlt sich nur bedingt, wenn beispielsweise der Verbrauch genau bekannt ist. Denn wenn er höher ist als bei Vertragsabschluss vereinbart, fallen oft sehr hohe Preise an; ist er niedriger, verpufft der vermeintliche Spareffekt. Wer im tiefen Winter gern zur wärmende Decke oder zu einem Pullover mehr greift, um Heizkosten zu sparen, hat bei der Vorauskasse wiederum meist nichts gewonnen: Denn das zu viel gezahlte Geld wird fast nie zurückerstattet. Und im schlimmsten Fall – bei einer Insolvenz – kann das Geld sogar komplett verloren gehen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link777741A.html