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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

05.11.2010
Grundpreisauszeichnung oft mangelhaft
Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Vorgaben und eine konsequente Marktüberwachung

Der Lebensmittelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um.
Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Grundpreisangaben sind meistens sehr klein, ihnen liegt oft eine falsche Bezugsgröße zugrunde, sie werden vielfach falsch berechnet oder sie fehlen gleich ganz.


Als Konsequenz der Erhebung fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße, die Anordnung, die Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangabe.
Der Grundpreis ist die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009. Er zeigt an, was das Produkt auf 1 Kilogramm oder Liter, bzw. 100 g oder ml bezogen kostet. Damit sind Preise direkt vergleichbar.

Die Verbraucherzentralen haben bundesweit die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3.225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels überprüft.

Die Ergebnisse:
  • Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft.

  • Bei 1.091 Produkten wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet.

  • Bei 288 Produkten war der Grundpreis falsch berechnet.

  • Mal drucken die Einzelhändler den Grundpreis bei vergleichbaren Produkten rechts, mal links und dabei in unterschiedlichen Schriftgrößen auf die Etiketten.

  • Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen anstatt eindeutig zuordenbarer Grundpreise.

Der aktuelle Marktcheck verdeutlicht nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Gestaltung der Preisetiketten auch dazu nutzt, eine transparente Information über die Preise zu verhindern. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb von den Ländern neben klaren gesetzlichen Vorgaben eine konsequente Überwachung der Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel. Denn fehlende oder falsch berechnete Grundpreise sind auch in einem eklatanten Mangel der Marktüberwachung begründet.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat auf ihrer 16. Sitzung am 8. und 9. November 2010 die Möglichkeit, die erforderlichen Verbesserungen einzuleiten.

Der Bericht zum Download

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link804761A.html