Vattenfall begründet die Preiserhöhung von rund 65 Euro jährlich pro Haushalt mit ihren gestiegenen Abgaben aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). In der Preiserhöhung ist aber noch ein weiterer Betrag wegen angeblich gestiegener Beschaffungskosten enthalten. Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin, Hartmut Bäumer, ist enttäuscht: "Wir hätten von Vattenfall mehr Zurückhaltung erwartet, schließlich profitiert der Stromversorger von einem guten Geschäftsergebnis im letzten Jahr und zusätzlich von der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke."
Der Stromkunde hat nun die Möglichkeit, sein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zu nutzen und durch Tarif- oder Anbieterwechsel fühlbar zu sparen.
Aber Achtung: Die Kündigungserklärung muss beweisbar bis spätestens 30. November beim alten Versorger zugegangen sein. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu erklären.
Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Orientierungsgröße. Hilfreich sind auch Tarifrechner wie zum Beispiel verivox.de, stromtarife.de oder energieverbraucherportal.de. Hüten Sie sich vor Vorkasse- und Kautionsangeboten. Es sollten keine längeren Laufzeiten als ein Jahr akzeptiert werden. Bonuszahlungen sind mit Vorsicht zu genießen, denn diese werden oft erst bei einer längeren Laufzeit als einem Jahr geleistet.
Übrigens: Niemand muss befürchten, durch den Wechsel im Dunkeln sitzen zu müssen, denn eine fugenlose Belieferung ist durch den örtlichen Grundversorger gesetzlich gewährleistet.
Bei weitergehenden Fragen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen einen Kostenbeitrag von 5 Euro weiter. Termine können unter 030-21485-150 Dienstag von 9:00 bis 13:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr vereinbart werden.
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