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Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

29.12.2010
Start für Projekt der Verbraucherzentrale
Information und Beratung zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

In einem Pilotprojekt informieren und beraten die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein ab sofort Pflegebedürftige, deren Angehörige und weitere Interessierte. Hintergrund ist die veränderte Rechtslage durch das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). "Wir werden Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, ihre Rechte zu verstehen und wahrzunehmen", so Astrid Grunewald-Feskorn von der Verbraucherzentrale Berlin.

Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, zunehmend aber auch in Pflegewohngemeinschaften. Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung, verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, geht. So müssen Anbieter vor Vertragsschluss schriftlich verständliche Informationen bereitstellen, sowohl zu den konkreten Leistungen als auch zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen. Auch muss ein entsprechend angepasstes Vertragsangebot vorgelegt werden, wenn sich der Gesundheitszustand und damit der Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen verändert.

Finanziert wird das vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. koordinierte Projekt "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) – stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Durch die Kooperation der Verbraucherzentrale mit den neu eingerichteten Pflegestützpunkten gibt es nun in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein ein breites Angebot für persönliche Beratungen. Hilfestellungen erhalten ratsuchende Verbraucher außerdem telefonisch oder per E-Mail.

Zum Auftakt des WBVG-Projekts bietet die Verbraucherzentrale Berlin Verbraucherinnen und Verbrauchern am 13. Januar 2011 zwei Vorträge an:
  • um 10.30 Uhr im Sozialwerk Berlin, Humboldtstr. 12, 14193 Berlin-Grunewald
  • um 18 Uhr im Rathaus Tiergarten, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin-Tiergarten (im ehemaligen BVV-Saal)

Das WBVG-Beratungstelefon der Verbraucherzentrale Berlin ist ab Januar 2011 mittwochs von 10 bis 13 Uhr unter der Nummer (030) 214 85-160 (normale Telefongebühren) geschaltet.

Außerdem erläutert eine umfangreiche Broschüre mit vielen praktischen Beispielen die neuen gesetzlichen Regelungen. Sie kann ab Januar 2011 kostenlos in der Verbraucherzentrale abgeholt oder gegen Portoerstattung bestellt werden unter Verbraucherzentrale Berlin, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link824421A.html