Zwar müssen in der Zutatenliste seit langem alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden, wie viel von den einzelnen Bestandteilen verwendet wurde jedoch nicht. QUID heißt daher die Verpflichtung zur QUantitativen Inhalts Deklaration. Die Regelung bestimmt, dass bei zusammengesetzten Lebensmitteln die Menge der zugesetzten wertgebenden bzw. kaufentscheidenden Bestandteile anzugeben sind, wenn
Ein Blick auf diese Kennzeichnung offenbart dann häufig, dass die tatsächlichen Mengenanteile der oft vollmundig beworbenen Inhaltstoffe weit unter den Erwartungen der Käufer liegen.
Diese im Grunde verbraucherfreundliche Regelung hat aber auch ihre Ausnahmen. So muss eine mengenmäßige Kennzeichnung trotz Nennung im Produktnamen nicht erfolgen, wenn der Hersteller davon ausgeht, dass der Verbraucher nicht daran interessiert ist, weil er seine Kaufentscheidung nicht von der Menge dieser Zutat abhängig macht. Keine zusätzliche Mengenangabe auch dann, wenn schon ein Abtropfgewicht anzugeben ist oder die Zutat nur in kleinen Mengen zur Geschmacksabrundung verwendet wurde.
Undurchsichtig wird es, wenn beispielsweise der Fleischanteil angegeben ist und der Verbraucher nicht erkennen kann, ob sich der Prozentsatz auf das wesentlich höhere Gewicht des rohen Fleisches oder das des verarbeiteten gegarten Fleisches bezieht. Auch die Angabe, wie viel "Fruchtzubereitung" im Joghurt ist, sagt wenig über den tatsächlichen Anteil an Früchten aus, da die Zubereitung zumeist größtenteils aus Zucker und Verdickungsmitteln besteht.
Und der "Erdbeer Drink", der trotz Nennung im Produktnamen gar keine Früchte enthält, sondern nur Aroma? Der braucht nach der QUID-Regelung gar keine Mengenangabe, schließlich wurden ja keine Erdbeeren zugesetzt…
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

