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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

13.09.2011
0% Erdbeeren oder wie viele Früchte stecken im Erdbeer Drink?
Was unsere Lebensmittel wirklich enthalten, steht (meistens) in den Zutatenlisten

Wieviele Erdbeeren enthält der Erdbeer Drink? Besteht die Geflügelsalami überhaupt zum größten Teil aus Geflügelfleisch? Und welcher Heringssalat enthält am meisten Hering? Fragen, die sich dem Kunden vor dem Supermarktregal stellen. Seit nunmehr 10 Jahren soll eine Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung Licht ins Dunkel bringen.

Zwar müssen in der Zutatenliste seit langem alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden, wie viel von den einzelnen Bestandteilen verwendet wurde jedoch nicht. QUID heißt daher die Verpflichtung zur QUantitativen Inhalts Deklaration. Die Regelung bestimmt, dass bei zusammengesetzten Lebensmitteln die Menge der zugesetzten wertgebenden bzw. kaufentscheidenden Bestandteile anzugeben sind, wenn

  • die Zutat im Produktnamen genannt ist, wie Schinken auf der Schinkenpizza

  • die Zutat besonders hervorgehoben wird, z. B. durch Bilder oder Hinweise, wie der Milchanteil bei dem Hinweis "mit viel Milch" oder

  • der Verbraucher mit der Verkehrsbezeichnung bestimmte Zutaten in Verbindung bringt, wie die Früchte bei Roter Grütze.

  • Ein Blick auf diese Kennzeichnung offenbart dann häufig, dass die tatsächlichen Mengenanteile der oft vollmundig beworbenen Inhaltstoffe weit unter den Erwartungen der Käufer liegen.

    Diese im Grunde verbraucherfreundliche Regelung hat aber auch ihre Ausnahmen. So muss eine mengenmäßige Kennzeichnung trotz Nennung im Produktnamen nicht erfolgen, wenn der Hersteller davon ausgeht, dass der Verbraucher nicht daran interessiert ist, weil er seine Kaufentscheidung nicht von der Menge dieser Zutat abhängig macht. Keine zusätzliche Mengenangabe auch dann, wenn schon ein Abtropfgewicht anzugeben ist oder die Zutat nur in kleinen Mengen zur Geschmacksabrundung verwendet wurde.

    Undurchsichtig wird es, wenn beispielsweise der Fleischanteil angegeben ist und der Verbraucher nicht erkennen kann, ob sich der Prozentsatz auf das wesentlich höhere Gewicht des rohen Fleisches oder das des verarbeiteten gegarten Fleisches bezieht. Auch die Angabe, wie viel "Fruchtzubereitung" im Joghurt ist, sagt wenig über den tatsächlichen Anteil an Früchten aus, da die Zubereitung zumeist größtenteils aus Zucker und Verdickungsmitteln besteht.

    Und der "Erdbeer Drink", der trotz Nennung im Produktnamen gar keine Früchte enthält, sondern nur Aroma? Der braucht nach der QUID-Regelung gar keine Mengenangabe, schließlich wurden ja keine Erdbeeren zugesetzt…


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link924751A.html